Wir arbeiten mit Importeuren, Herstellern und Anbietern von Lebensmittelzusätzen und Nahrungsergänzungsmitteln zusammen. In jeder Kette muss der Importeur oder Produzent ein auf HACCP basiertes Lebensmittelsicherheitssystem handhaben. Auch die Rückverfolgbarkeit ist Pflicht. Auf diese Weise erfüllt Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften.
Gemäß der europäischen Gesetzgebung für Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur die Vitamine und mineralische Substanzen verwendet werden, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegt sind. Die NVWA untersucht unter anderem die Qualität von pflanzlichen Präparaten und prüft den Markt in Bezug auf verbotene Kräuter. Es gibt beispielsweise eine Norm für krebserregende PAKs wie Benzo(a)pyren.
Zusatzstoffe werden Lebensmittel zugefügt, um ihre Eigenschaften zu verändern. Sie sind oft mit E-Nummern auf Etiketten gekennzeichnet. In der EU-Verordnung Nr. 1333/2008 ist angegeben, welche Zusatzstoffe welchen Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen. Auch Farb- und Süßstoffe sind in dieser Verordnung enthalten.
Bei der Fülle von Gesetzen und Regeln, die einen leicht überfordern können, sorgen wir gern für Klarheit. Bei uns bekommen Sie maßgeschneiderte Beratung bezüglich Dosierungen und der Verwendung von Zusatzstoffen und wir beseitigen somit alle Unklarheiten darüber, was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Kennzeichnung, damit Ihre Produktinformationen den aktuellen Gesetzen entsprechen.
Oops! We could not locate your form.