Wie muss das Lebensmittelprodukt gekenzeichnet sein? Entspricht die Deklaration den aktuellen Gesetzen und Vorschriften? Unsere Spezialisten unterstützen gerne bei allen Fragen zur gesetzlichen Kennzeichnung und führen für Sie eine Deklarationsprüfung auf der Grundlage der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, EU-Verordnung Nr. 1169/2011) zusammen mit den dafür notwendigen Laboranalysen durch.
Eine fehlerhafte oder unzureichende Kennzeichnung eines Lebensmittel liegt vor, wenn beispielsweise
Sollte das Lebensmittel trotz nicht korrekter oder unzureichender Kennzeichung in der Verkehr gebracht worden sein, sind – je nach Schwere des Verstosses – Rückrufe und damit hohe finanzielle Risken möglich. Regelmäßige Prüfungen, wie auch Sanktionen, erfolgen seitens der Behörden. Um diese Risiken zu vermeiden, lassen Sie Ihre Produkte durch unsere Labore auf Verzehrs- und Verkehrsfähigkeit untersuchen und die Kennzeichnung Ihrer Neuverpackungen oder Änderungen rechtzeitig vor Einführung durch unsere Spezialisten prüfen.
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Verbraucher lesen das Lebensmitteletikett immer kritischer und möchten gut informiert sein, damit Sie überlegte Entscheidungen zu Ihrer Ernährung treffen können. Mit den richtigen Informationen auf dem Etikett erhöhen Sie daher das Vertrauen der Verbraucher in Ihr Produkt. Die Deklaration von Lebensmitten muss den Mindestanforderungen der europäischen Lebensmittel-Informationsverordung (LMIV) entsprechen.
Die Lebensmittel-Informationsverordnung regelt EU-weit die Mindestinformationen, die auf der Verpackung eines Produktes für Verbraucher stehen müssen. Einige Regelungen können von den einzelnen Ländern auch spezifiziert oder ergänzt werden. In Deutschland ist nationale Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) die entsprechende Ergänzung. Produktspezifische Verordnungen regeln zudem weitere Details in Bezug auf die Kennzeichnung. Wir unterstützen Sie dabei Ihr Produkt gesetzeskonform zu kennzeichnen. Die wichtigsten verpflichtenden Kennzeichungsanforderungen der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) sind unter anderem folgende:
Falls Sie Lebensmittel für Länder außerhalb Deutschlands herstellen, haben Sie zusätzlich zu der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 gelegentlich mit zusätzlichen nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Landes zu tun. Sprechen sie uns an, und wir prüfen, wie wir Sie dabei unterstützen können, Ihr Produkt gemäß den nationalen Anforderungen zu kennzeichnen. Erfahren Sie mehr.
Benötigen Sie eine umfassendere Prüfung oder die Prüfung für ein bestimmtes Land? Kontaktieren Sie uns gerne.
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Door bundeling van alle expertises helpt Normec Foodcare met allerhande vraagstukken en oplossingen op het gebied van procesbeheersing, kwaliteit en voedselveiligheid, laboratoriumonderzoek, smaaktesten, QA-automatisering, flexibele inzet van kwaliteitsmanagers en keurmeesters, opleidingen en trainingen, risicomanagement en etiketcontrole.
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