Um das Düngemittelgesetz einzuhalten, ist eine Düngemittelanalyse erforderlich. Der Kernpunkt des Düngemittelgesetzes ist das System der Anwendungsnormen. Diese Normen geben an, wie viel Phosphat (P) und Stickstoff (N) jährlich in Form von tierischen und anderen Düngemitteln für die Düngung von Kulturpflanzen auf das Land ausgebracht werden dürfen. Zu diesem Zweck müssen die Phosphat- und Stickstoffgehalte in Viehdung bekannt sein. Wir führen diese Düngemittelanalysen gemäß AP05 durch, wie in Anhang H des Düngemittelgesetzes beschrieben.
Neben der Menge an Phosphat und Stickstoff in Düngemittel analysieren wir auch Trockenmasse, organische Substanz, Asche, Ammoniumstickstoff und Kalium.
Unter bestimmten Bedingungen kann die nach einem Prozess der Düngemittelverarbeitung freigesetzte Flüssigdüngerfraktion (auch als “Mineralkonzentrat” bezeichnet) als Kunstdüngerersatz verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Menge an Phosphat und Stickstoff, die in diesem Konzentrat enthalten ist, nicht als Tierdung gezählt werden muss. Wenn Sie dazu berechtigt sein möchten, bedeutet dies, dass dieses Konzentrat pro Ladung mittels Düngemittelanalysen gemäß den geltenden Analysevorschriften analysiert werden muss.
Die administrative Abwicklung der Düngemittelanalysen erfolgt über die Transportnachweise für Viehdung (Niederländisch: Vervoersbewijzen Dierlijke Mest, VDMs) und die Registrierung beim RVO. Wir können uns um die administrative Verarbeitung von VDMs für die Spediteure kümmern.
Wenn Sie Düngemittel exportieren möchten, müssen diese in den meisten Fällen “hygienisiert” werden. Dies bedeutet, dass alle im Düngemittel vorhandenen Salmonellen und E. Coli bis unter die in der Veterinärrichtlinie 92/118/EWG festgelegten Werte abgetötet werden müssen. Wir liefern die mikrobiologischen Düngemittelanalysen, die dafür notwendig sind.
Bei der Nassfermentation wird Tierdung zusammen mit trocknen Fermentationsmaterialien vergärt. Dadurch entsteht Fermentationsgas und Gärrest als Restprodukt. Sie können den resultierenden Gärrest als Viehdung verwenden, wenn mindestens 50% Viehdung für die Nassfermentation verwendet wurden. Es dürfen nur Nassfermentationsmaterialien verwendet werden, die in Anhang Aa der Durchführungsverordnung zum Düngemittelgesetz aufgeführt sind. Diese Materialien dürfen nicht zu viele Schwermetalle und organische Mikroschadstoffe enthalten. Um dies nachzuweisen, muss eine sogenannte G-Stoffenanalyse durchgeführt werden. Wir können diese erforderliche Analyse für Sie durchführen und einen vollständigen, klaren und korrekten Analysebericht erstellen. Auf diese Weise können Sie sich und den Inspektionsbehörden leicht anzeigen, dass das Material den geltenden Vorschriften entspricht.