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Düngemittelanalyse

Um das Düngemittelgesetz einzuhalten, ist eine Düngemittelanalyse erforderlich. Der Kernpunkt des Düngemittelgesetzes ist das System der Anwendungsnormen. Diese Normen geben an, wie viel Phosphat (P) und Stickstoff (N) jährlich in Form von tierischen und anderen Düngemitteln für die Düngung von Kulturpflanzen auf das Land ausgebracht werden dürfen. Zu diesem Zweck müssen die Phosphat- und Stickstoffgehalte in Viehdung bekannt sein. Wir führen diese Düngemittelanalysen gemäß AP05 durch, wie in Anhang H des Düngemittelgesetzes beschrieben.

Neben der Menge an Phosphat und Stickstoff in Düngemittel analysieren wir auch Trockenmasse, organische Substanz, Asche, Ammoniumstickstoff und Kalium.

Mineralkonzentrat

Unter bestimmten Bedingungen kann die nach einem Prozess der Düngemittelverarbeitung freigesetzte Flüssigdüngerfraktion (auch als “Mineralkonzentrat” bezeichnet) als Kunstdüngerersatz verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Menge an Phosphat und Stickstoff, die in diesem Konzentrat enthalten ist, nicht als Tierdung gezählt werden muss. Wenn Sie dazu berechtigt sein möchten, bedeutet dies, dass dieses Konzentrat pro Ladung mittels Düngemittelanalysen gemäß den geltenden Analysevorschriften analysiert werden muss.

Düngemittelanalyse im Überblick

  • Das Düngemittelgesetz beachten
  • Durchführen der administrative Verarbeitung von Düngemittelanalysen
  • Unabhängige Probenahmeorganisation

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Düngemittelverarbeitung – Hygienisierung

Wenn Sie Düngemittel exportieren möchten, müssen diese in den meisten Fällen “hygienisiert” werden. Dies bedeutet, dass alle im Düngemittel vorhandenen Salmonellen und E. Coli bis unter die in der Veterinärrichtlinie 92/118/EWG festgelegten Werte abgetötet werden müssen. Wir liefern die mikrobiologischen Düngemittelanalysen, die dafür notwendig sind.

Düngemittelverarbeitung – Nassfermentation

Bei der Nassfermentation wird Tierdung zusammen mit trocknen Fermentationsmaterialien vergärt. Dadurch entsteht Fermentationsgas und Gärrest als Restprodukt. Sie können den resultierenden Gärrest als Viehdung verwenden, wenn mindestens 50% Viehdung für die Nassfermentation verwendet wurden. Es dürfen nur Nassfermentationsmaterialien verwendet werden, die in Anhang Aa der Durchführungsverordnung zum Düngemittelgesetz aufgeführt sind. Diese Materialien dürfen nicht zu viele Schwermetalle und organische Mikroschadstoffe enthalten. Um dies nachzuweisen, muss eine sogenannte G-Stoffenanalyse durchgeführt werden. Wir können diese erforderliche Analyse für Sie durchführen und einen vollständigen, klaren und korrekten Analysebericht erstellen. Auf diese Weise können Sie sich und den Inspektionsbehörden leicht anzeigen, dass das Material den geltenden Vorschriften entspricht.

Zuverlässige Unterstützung bei Düngemittelanalyse

Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne. Vor Ort oder aus der Ferne, wir stehen Ihnen zur Verfügung.

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Mario Willems

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Unabhängige Probenahmeorganisation

Die Regierung hat festgelegt, dass fester Rinderdung (Düngemittelcode 13) und fester Schweinedung (Düngemittelcode 43) oder eine Mischung aus Düngemittelcode 13 und/oder Düngemittelcode 43 von einer unabhängigen Probenahmeorganisation beprobt werden müssen. Als Spezialist für Düngemittelanalysen sind wir für diese Proben anerkannt, die gemäß AP06 durchgeführt werden, wie in Anhang Ea des Düngemittelgesetzes beschrieben.

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