Seit dem vergangenen Oktober gehört die französische Laborkette Abiolab zu Normec Foodcare. Damit unternimmt Normec Foodcare den ersten Schritt in Frankreich. Abiolab hat seine Kunden im öffentlichen und privaten Sektor. Der Hauptsitz befindet sich in Montbonnot-Saint-Martin (in der Nähe von Grenoble). Abiolab betreibt 4 Laborstandorte in ganz Frankreich und ein Vertiebszentrum in der Schweiz. Abiolab beschäftigt rund 100 Mitarbeiter, den Großteil in Montbonnot-Saint-Martin. Das Hauptlabor konzentriert sich auf drei verschiedene Kategorien: Lebensmittel, Umwelt (Wasser und Luft) und Gesundheitswesen. Die anderen drei Labore konzentrieren sich ausschließlich auf die Wasseruntersuchung und sind nur für die operative Tätigkeit der Untersuchung zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.abiolab.fr.
Als Obst- und Gemüseunternehmen müssen Sie alle Arten von EU-Rechtsvorschriften im Bereich Pestizide einhalten. Es ist wichtig zu wissen, welche Pestizide Sie verwenden oder nicht verwenden dürfen und in welcher Konzentration diese noch im Endprodukt enthalten sein dürfen. Dazu müssen Sie die richtigen Rückstandsanalysen durchführen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Alle importierten Produkte müssen der EU-Gesetzgebung entsprechen. Deshalb müssen Sie als Qualitätsmanager eines Obst- und Gemüsehandelsunternehmens Pflanzenschutzmittelrückstände in die Gefahreninventur und Risikoanalyse einbeziehen. Sie müssen aber auch Kontrollmaßnahmen erarbeiten und deren Umsetzung veranlassen, protokollieren und überprüfen lassen. Dazu gehören auch die Entnahme von Proben und die Durchführung von Rückstandsanalysen.
Letztendlich können Sie dann anhand der EU-Gesetzgebung und der spezifischen Standards aus dem Handel entscheiden, ob und in welche Länder Sie das Produkt rechtlich verkaufen dürfen.
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Zur Einhaltung der EU-Gesetzgebung können wir Sie in verschiedenen Angelegenheiten unterstützen:
Zuverlässige Beratung und Unterstützung bei der Rückstandsanalytik für Frischeprodukte
Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter. Vor Ort oder aus der Ferne, wir sind für Sie da.
Wir bieten unseren Kunden eine zuverlässige und unabhängige Probenahme der Produkte. Probenahmen können unter Akkreditierung durchgeführt werden. Wenn es internationale Richtlinien gibt, wenden wir diese an. Unsere unabhängige Probenahme gilt für zertifizierte Rückstandsüberwachungssysteme und kann somit für Ihr GLOBALGAP-Zertifikat verwendet werden.
Als Nahrungsergänzungsmittel werden Lebensmittel und Nährstoffe in konzentrierter und dosierter Form bezeichnet. Dabei kann es sich beispielsweise um Vitamine, Mineralstoffe oder Extrakte von Pflanzen oder Kräutern handeln. Die genaue Definition findet sich im § 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV).
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel sondern Lebensmittel, weshalb sie im EU-Recht unter die gesetzlichen Regelungen von Lebensmitteln fallen. Dennoch gibt es auf EU-Ebene spezielle Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel, die in der Richtlinie 2002/46/EG zu finden sind.
In Deutschland gelten daher u.a. die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV), die Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV).
Für die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen und deren Quellen in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es gesonderte Vorschriften. Für alle anderen Stoffe wurden seitens der EU-Vorschriften festgelegt, die die Gesundheit von Verbrauchern schützen sollen. Dazu zählt eine Liste von Stoffen, bei denen entweder schädliche gesundheitliche Auswirkungen bekannt sind oder angenommen werden. Die Verwendung dieser Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln wird daher im besonderen Maße kontrolliert.
Falls ein Stoff zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmittel in den Verkehr gebracht werden soll, der (noch) nicht zu den erlaubten Stoffen zählt, müssen Unternehmen bei der Europäischen Behörde einen Antrag auf Prüfung und Zulassung stellen. Dabei ist auch zu prüfen, ob das Nahrungsergänzungsmittel oder eine seiner Zutaten nicht unter die Regelung der Novel-Food Verordnung (EU 2015/2283) fällt.
Hersteller oder Inverkehrbringer von Nahrungsergänzungsmitteln sind für deren gesundheitliche Unbedenklichkeit dieser verantwortlich. Das erstmalige Inverkehrbringen muss beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorher angekündigt werden. Eine Prüfung oder Zulassung erfolgt jedoch nicht.
Unter anderem werden für die Anzeige folgende Dokumente gefordert:
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden entsprechend vom BVL über das Produkt informiert.
Nahrungsergänzungsmittel können mikrobiologisch und chemisch untersucht werden. Jedoch hängen die Untersuchungs- und Analysemethoden von der Art des Produktes ab. Dieses gibt vor, welche Parameter untersucht und analysiert werden können.
Im vergangenen Jahr wurde Groen Agro Control Teil von Normec Foodcare. Der nächste Schritt ist nun ebenfalls gemacht und der Name ändert sich zu Normec Groen Agro Control.
Was vor 27 Jahren als kleines Labor begann, hat sich zu einem einzigartigen Unternehmen mit fortschrittlichen Laboren und Forschungseinrichtungen in den Niederlanden und Peru und einem umfangreichen internationalen Netzwerk von Vertretern entwickelt. Heute führt Groen Agro Control Laboranalysen für den Gartenbau, die Obst- und Gemüseindustrie und die Lebensmittelindustrie durch. Darüber hinaus konzentriert sich das Unternehmen gemeinsam mit Partnern auf innovative Forschungsprojekte.
„Der Name Groen Agro Control ist in der internationalen Obst- und Gemüse- und Gartenbauwelt bekannt. Mit dieser Namensänderung schließen wir uns auf einzigartige Weise mit Normec zusammen. Mit unseren Analysen und Projekten sorgen wir dafür, dass Erzeuger und Produzenten besser produzieren können und Lebensmittel sicherer zu essen sind. Nicht nur in den Niederlanden, sondern in mehr als 80 Ländern. So bewirken wir einen Unterschied im täglichen Leben von Millionen von Menschen weltweit. Das ist die Wirkung von Normec Groen Agro Control. Jeden Tag. Abgesehen von der Namensänderung hat sich sonst wenig geändert. Unser gesamtes Team arbeitet weiterhin mit der gleichen Leidenschaft für das beste Ergebnis für unsere Kunden. Auch unseren Service und den angenehmen Kontakt zu den Alten halten wir gerne aufrecht. Wir blicken daher mit viel positiver Energie in die Zukunft.“ (Jelger de Vriend, Generaldirektor von Normec Groen Agro Control)
In der EU waren – nach dem EU „One Health Zoonosen Report“ – Infektionen mit Listerien, im Jahr 2020 eine der Top 5 gemeldeten Zoonosen beim Menschen. In Deutschland sind es pro Jahr um die 600 gemeldete Erkrankungen. Die Chance, dass gesunde Verbraucher bei einer niedrigen Konzentration von Listerien erkranken, ist nicht groß. Jedoch kann eine Infektion insbesondere für Risikogruppen schlimmstenfalls lebensgefährlich sein. Für Unternehmer führen Kontaminationen mit Listerien zu einem kostenintensiven Rückruf der Waren. Was können Unternehmer tun, um Listerien so wenig Spielraum wie möglich zu bieten?
Infektionen erfolgen meist durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel, da Listerien recht resistente Bakterien sind. Tierische Lebensmittel, wie Fleisch und Fisch, Milchprodukte, aber auch pflanzliche Lebensmittel, wie vorgeschnittenen Salate, können auf jeder Stufe des gesamten Produktionsprozesses kontaminiert werden. Die Verarbeitung der Rohstoffe tötet nicht notwendigerweise alle Bakterien ab. Listerien können lange in und auf Lebensmitteln überleben, ob vakuumverpackt, gekühlt gelagert, salzig oder sauer. Sie wachsen bei ph-Werten zwischen 4,4 bis 9,4, Temperaturen von –0,4 Grad Celsius bis +45 Grad Celsius, und auch ein erhöhter Salzgehalt macht ihnen nichts aus.
Aus diesem Grund muss jedes in der EU produzierende Unternehmen nachweisen, dass seine Lebensmittel die Grenzwerte für das Wachstum von Listerien bis zum Ende der Haltbarkeit einhalten.
Die EU-Verordnung 2073/2005 definiert für Listerien je nach Lebensmittel unterschiedliche Grenzwerte. Grundsätzlich gilt ein Grenzwert von unter 100 KBE (koloniebildende Einheiten) während der gesamten Haltbarkeitsdauer. Unmittelbar vor Auslieferung, sowie für Säuglingsnahrung oder Lebensmittel zur medizinischen Versorgung dürfen Listerien in einer Probengröße von 25g überhaupt nicht nachweisbar sein.
Die Überprüfung, ob der gesetzliche Grenzwert für Listerien im Produkt über die gesamte Haltbarkeitsdauer eingehalten wird, kann auf unterschiedliche Weise erfolgen:
Wenn keine ausreichenden Daten der o.g. Punkte zur Verfügung stehen, sind weitere Untersuchungen erforderlich. Dies können
Jede Methode hat seine eigenen Vor- und Nachteile und sie können auch kombiniert werden.
Aufgrund der Resistenzen von Listerien reichen regelmäßige Analysen der Rohstoffe, der Zwischen- und Endprodukte allein nicht aus, um Kontaminationen zu vermeiden. Kein Probenahme-Plan kann beispielsweise die Abwesenheit von Listerien garantieren. Um das Kontaminationsrisiko mit Listerien während der Produktion, der Verarbeitung und auch während des Vertriebs zu reduzieren und damit Infektionen bei Menschen zu vermeiden, müssen Unternehmer vorbeugend tätig werden.
Abgesehen von der Definition eines angemessenen Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum und der stetigen Kontrolle der Grenzwerte, sollten in jedem Schritt der Prozesskette Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeits- und Prozesshygiene zu gewährleisten. Neben der strengen Einhaltung der Hygieneprinzipien nach HACCP-Standard bei der Herstellung bieten sich auch Hygiene-Schulungen für das Personal an. Denn vorbeugen ist nun mal besser als heilen.
Das akkreditierte LVL Lebensmittel- und Veterinärlabor aus Emstek in Niedersachen ist seit Ende 2020 Teil der niederländischen Normec Foodcare Gruppe. Diesen Sommer erfolgt die Umstellung auf die neue Außendarstellung mit neuem Logo. Geschäftsdaten bleiben unverändert bestehen. Das Labor wird dann auch über die deutsche Website von Normec Foodcare erreichbar sein.
Das Lebensmittel- und Veterinärlabor ist spezialisiert auf mikrobiologische, serologische und molekularbiologische Untersuchungen von Lebensmitteln und Futtermitteln, sowie die Veterinärdiagnostik. Trink- und Tränkwasseruntersuchungen, sowie Probenahme durch geschulte Probenehmer gehören ebenfalls zum akkreditierten Dienstleistungsspektrum. Die Kooperation mit den akkreditierten Laboren von Normec Foodcare, bietet den Kunden der LVL GmbH ein erweitertes Angebot rund um Laborleistungen entlang der gesamten Prozesskette der Lebensmittelbranche – vom Rohstoff zum Endprodukt.
Normec Foodcare ist mit rund 850 Mitarbeitern und einem breiten Netzwerk aus akkreditierten Fachlaboratorien und Testzentren führender Dienstleister rund um die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln in den Niederlanden und Belgien. Neben dem Zusammenschluss mit der LVL GmbH wurde vergangenes Jahr auch „Das Probierhaus“ in Bonn eröffnet, in dem Normec Foodcare im Auftrag von Lebensmittelherstellern und Handel sensorische Prüfungen und Umfragen mit Verbrauchern durchführt.
Die Landwirtschaft ist die Basis der Lebensmittelwertschöpfungskette. Milchprodukte, Fleisch, Eier, Kartoffeln, Getreide, Gemüse und Obst beginnen beim Bauern und enden auf dem Teller. Dazwischen liegt eine Kette aus Logistik, Verarbeitung und Vertrieb. Jeder Unternehmen in dieser Prozesskette ist.
Wir unterstützen Unternehmen im Agrarsektor, Einblick in die Qualität von Boden, Rohstoffen und Endprodukten zu gewinnen.
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Düngen
Im Rahmen der niederländischen Gesetze und Vorschriften führen Sie als Lieferant oder Käufer von Tiermist eine Güllebuchhaltung, in der Sie die Lieferung und Entfernung von Tiermist abrechnen. Dazu gehört die unabhängige und akkreditierte Analyse dieser Gülle, bei der die Gehalte an P (Phosphat) und N (Stickstoff) bestimmt werden müssen. Seit Oktober 2017 ist festgelegt, dass auch die Probenahme von festem Rinder- und Schweinefestmist nach der Gülletrennung durch eine unabhängige und akkreditierte Stelle erfolgen muss.
Spezialist auf dem Gebiet Nematoden-Analysen. Dank unserer langjährigen Erfahrung und engen Kontakten zur Wirtschaft liefern wir Analysen mit sehr hoher Zuverlässigkeit und kurzen Vorlaufzeiten.
Im Rahmen der Produkt- und Lebensmittelsicherheit widmet die Landwirtschaft der bakteriologischen Untersuchung immer mehr Aufmerksamkeit. Untersuchungen, die wir durchführen, sind Salmonellenuntersuchungen für die Geflügelzucht im Rahmen der europäischen Vorschriften, bakteriologische Untersuchungen von hygienisierter Gülle für den Export und bakteriologische Untersuchungen von Trinkwasser im Rahmen des IKB-Systems und verschiedener Konzepte.
Für die Landwirtschaft führen wir folgende Wasseruntersuchungen durch: Trinkwasser, Tränkwasser, Nutzwasser und Abwasser aus Luftwäschern und Zentralheizungswasser für Gartenbaubetriebe.
Wir sind seit vielen Jahren im Bereich Bodenproben für Ihre Acker- und Gartenbauparzellen, Ziergärten, Rasenflächen, Stadtgrünanlagen und Sportplätze tätig. Wir untersuchen die Proben auf den Düngezustand des gelieferten Bodens. Auf Basis der Analyseergebnisse geben wir Düngeempfehlungen ab, damit Sie dafür sorgen können, dass die Bodenfruchtbarkeit in Ordnung gebracht wird. Exakt abgestimmt auf die gewünschte Kultur. Wichtige Parameter, die bestimmt werden, sind pH-Wert, organische Substanz, Phosphat, Kalium und Magnesium. Proben für Abweichungen und Phosphatdifferenzierung werden ebenfalls in der vorgeschriebenen Weise entnommen und analysiert.
Ernte
Zur Bestimmung des Nährwertes von siliertem Gras oder Silomais können Sie eine Anbaustudie durchführen lassen. So haben Sie einen Überblick über den Nährwert und können die Ration optimal auf die Bedürfnisse der Tiere abstimmen. Sie können aus einer Reihe von Basispaketen für die Nährwertforschung wählen. Die Silageprobe wird auf Nährwert, Verdaulichkeit, Konservierung untersucht und auf Wunsch mit Mineralstoffen ergänzt. Darüber hinaus können wir jede gewünschte Zusatzanalyse durchführen, beispielsweise die Analyse von Mischfutter oder Frischgras. Darüber hinaus bieten wir Studien an, die Ihnen bei der Erfüllung spezifischer Pflichten helfen, wie z. B. die Analyse jeder einzelnen Partei im Rahmen des Ausscheidungsleitfadens (BEX).
“Bodeneinblick 2.0”
Die Analyse konzentriert sich auf die Boden- und Pflanzengesundheit. Das Bodenmilieu bestimmt maßgeblich die Boden- und Pflanzengesundheit. Die derzeitigen chemisch-physikalischen Analysemethoden geben nur unzureichende Einblicke in das Bodenmilieu und die im Boden ablaufenden mikrobiellen Prozesse. Mit “Bodeneinblick 2.0” erhalten Sie eine vollständige chemische, physikalische und biologische Analyse des Bodens.
Verhindern Sie größere Schäden an Ihren Pflanzen. Normec Foodcare unterstützt mit einer Nematodenuntersuchung. Erfah…
Zur Einhaltung des Düngegesetzes ist eine Analyse erforderlich. Diese führen wir für Sie durch. Erfahren Sie mehr.
Mit unserem Sachverstand können wir genau festlegen, welche Untersuchungen für Sie wichtig sind und welche Analysen du…
Durch die Kombination von chemischen und mikrobiologischen Analysen können wir eine breite Palette von Analysen im Bere…
Trinkwasser als Lebensmittel Wir alle verwenden Trinkwasser: Als Verbraucher, aber auch in Ihrem Unternehmen, um Leb…
Sicheres Wasser für Nutztiere Die Sicherheit und Qualität des Tränkwassers für die Versorgung von Nutztieren für d…
Nutzwasser in Kühlanlagen: Gefahr Legionellen
Betriebe, die in ihrer Produktion Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider betreiben, sind verpflichtet das darin durchgeleitete Nutzwasser regelmäßig mikrobiologisch auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Legionellen sind Umweltkeime, die in geringer Zahl Bestandteil des Grundwassers sind. Jedoch können sie sich in künstlichen Wasserkreisläufen, insbesondere in Rohrablagerungen bei geeigneten Temperaturbedingungen vermehren. Durch das Verdunsten oder Vernebeln von kontamierten Wasser können sie sich verbreiten, und durch Einatmen Menschen infizieren.
Um Kontaminationen rechtzeitig zu erkennen und damit Infektionen bei Menschen zu vermeiden, verpflichen Behörden Unternehmen dazu (gemäß §3 Absatz 8 42. BlmSchV) regelmäßig eine Nutzwasseruntersuchung durchzuführen.
Probenahmen und die mikrobiologischen Untersuchungen (gemäß §3 Absatz 8 42. BlmSchV) des Nutzwassers erfolgen durch unsere akkreditierten Labore und in genormten Verfahren.
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Alle mikrobiologischen Analysen müssen zuverlässig durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmen auf akkreditierte Labore zurückgreifen müssen. Unsere Labore sind nach ISO 17025 und für die Probenahme von Nutzwasser nach § 3 Absatz 8 42. BImSchV akkreditiert.
Unsere Akkreditierungen können Sie hier einsehen.
Die Sicherheit und Qualität des Tränkwassers für die Versorgung von Nutztieren für die Produktion der Lebensmittel muss zu jederzeit gewährleistet werden. Wir führen für Sie Tränkwasseruntersuchungen durch und prüfen die mikrobiologische und chemische Qualität des Tränkwassers.
Die Analysen des Tränkwassers können auch im Rahmen der Monotiringprogramme “Tierwohl” und “IKB” durchgeführt werden.
Auftragsformular Tränkwasseruntersuchung nach IKB Auftragsformular Tränkwasseruntersuchung “Tierwohl” Geflügel Auftragsformular Tränkwasseruntersuchung “Tierwohl” Schwein
Bei der Laboranalyse von Tränkwasser können folgende Parameter untersucht werden:
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Je nach Art der Probe, eventuell geltenden Gesetzen und Vorschriften und dem Arbeitsbereich, führen Sie diese Probenahme selbst durch oder lassen sie von einem unserer zugelassenen und geschulten Probenehmer fachgerecht durchführen. Sie können Ihre Proben auch an unsere akkreditiertes Labor senden. Folgende Proben können wir für Sie nehmen: Lebensmittel, Futtermittel, Umgebung, Tränkwasser, Trinkwasser (gemäß § 15 Abs. 4 TrinkwV), Nutzwasser gemäß § 3 Absatz 8 42. BImSchV, Schlachtkörpern und Einrichtungs- und Bedarfsgegenständen im Lebensmittelbereich und Untersuchung von Schlachttierkörperoberflächen. Gerne können Sie auch unsere Gegenprobensachverständige (§ 43 LFGB) in Anspruch nehmen.
Die Proben werden in unseren akkreditierten Laboren sorgfältig bearbeitet. Die Analyseergebnisse erhalten Sie von uns in der Regel per E-Mail in einem übersichtlichen Bericht. Wenn Sie Fragen zu diesen Ergebnissen oder zu den zu ergreifenden Maßnahmen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Unsere Experten stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Erfahren Sie in diesem Artikel zum Beispiel mehr über den Prozess der mikrobiologischen Laboranalyse von Lebensmitteln.
Für Fragen rund um die Probenahme kontaktieren Sie uns telefonisch unter +49 (0)4473 – 9288 0
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