Das Wort Koscher stammt aus dem Hebräischen. Es bezeichnet Essen, das von Pflanzen oder legitimen Tieren stammt und nach den Regeln der jüdischen Religion zubereitet wird. Die Regeln finden sich in den jüdischen Speisegesetzen, den Kaschrut. Produkte, die nach diesen Speisegesetzen zubereitet und von Rabbinern kontrolliert werden, erhalten das Koscher-Zertifikat und sind für den Verzehr durch jüdische Menschen geeignet.
Für das Koscher-Zertifikat müssen sowohl das Endprodukt, als auch der gesamte Prozess der Lebensmittel von einem Rabbiner kontrolliert werden. Für eine koschere Produktion gibt es keinen gesetzlichen Zertifizierungsstandard. Es werden die Regeln des Judentums und der Kaschrut angewendet. Eine der wichtigsten Regeln ist, dass Milch und Fleisch von zugelassenen Tieren nicht in dasselbe Gericht gemischt werden dürfen. Es gibt auch ein Verzehrverbot für bestimmte Tiere (z. B. Tiere ohne gespaltene Hufe, Schwein und Pferd). Das gilt auch für alles, was von diesen Arten stammt.
Es gibt einige internationale koschere Zertifizierer. In Deutschland sitzt die KC – International Certification e. K.. Produktion, Lagerung, Inhaltsstoffe und Zubereitungsart werden im Zertifizierungsprozess mit einbezogen. Die Verbraucher können dann sicher sein, dass das Produkt den jüdischen Lebensmittelgesetzen entspricht und für jüdische Menschen zulässig ist.
Maas Fruit Quality Inspection (MFQI) und Goodacre sind seit 2021 Teil von Normec Foodcare.
Ab dem 1. Januar 2023 werden beide Organisationen unter dem neuen Namen Normec Maas Goodacre weitergeführt. In der Welt der Frischeprodukte entsteht dadurch einer der größten Akteure im Bereich der Obst- und Gemüsekontrollen. Das Team arbeitet mit 45 motivierten Mitarbeitern.
Die Spezialisten von Normec Maas Goodacre beurteilen die Qualität aller Frische Obst und Gemüseprodukten und beraten Sie. Darüber hinaus sind Sie bei Normec Maas Goodacre an der richtigen Stelle für Schadensbearbeitung, Zweitmeinungen, für die Entsendung von Kontrolleuren zu Spitzenzeiten und bei Personalmangel. Auch werden in enger Zusammenarbeit mit Normec Training & Education anerkannte Ausbildungen und Schulungen rund um Frischprodukte angeboten. Mit diesem umfangreichen Leistungsspektrum ist Normec Maas Goodacre ein unabhängiger Partner für Lösungen aus den Bereichen:
Von der Region Rotterdam aus bietet Normec Maas Goodacre Dienstleistungen in den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Deutschland an. Inspektionsergebnisse werden digital erfasst und an QC-one gemeldet. Noch am selben Tag verfügt der Kunde über die Ergebnisse.
Die Mission von Normec Foodcare ist, dass jeder unbeschwert gute und sichere Lebensmittel genießen kann. Jede Stufe der Wertschöpfungskette von Lebensmitteln hat Einfluss darauf und ihre eigenen Herausforderungen. Durch die Übernahme von MFQI und Goodacre kann Normec Foodcare als Komplettanbieter und Spezialist einen noch besseren Beitrag zur Qualität von Lebensmitteln innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette leisten.
Normec Foodcare: Marktführer rund um Lebensmittelsicherheit, Produktqualität und Geschmack. Durch die Bündelung unserer Expertise unterstützen wir Unternehmen bei Fragestellungen und mit Lösungen rund um die Qualität und Lebensmittelsicherheit, Laboruntersuchungen, Geschmackstests, Produktzulassung, QS-Automatisierung, Entsendung von Qualitätsmanagern und Kontrolleuren, Ausbildung & Schulungen, Risikomanagement und Etikettenkonformität.
Die Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung sind komplex. Verbraucher werden immer kritischer und wollen gut informiert sein, um wohlüberlegte Entscheidungen treffen zu können. Die Lebensmittelkennzeichnung ist jedoch aufgrund vieler Rechtsvorschriften eine komplexe Angelegenheit. Die meisten Etiketten, die unsere Spezialisten sehen, entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Lesen Sie hier, wie Sie häufige Fehler bei der Lebensmittelkennzeichnung Ihrer Lebensmittelprodukte vermeiden können.
Oft werden Bilder verwendet, um zu zeigen, welche Inhaltsstoffe ein Produkt enthält oder welchen Geschmack es hat. Diese Bilder sollten nicht irreführend sein, jedoch kann hierbei einiges schief gehen.
Als Beispiel nennen wir ein Produkt mit Orangengeschmack, auf dem Orangenspalten abgebildet sind. Das Produkt enthält jedoch keine Orangen, sondern nur ein Orangen-Aroma. Gemäß den gesetzlichen Anforderungen, muss dann „Geschmack“ oder „Aroma“ deutlich in der Nähe des Bildes angegeben werden.
Enthält das Produkt ausschließlich den Zucker einer Frucht , ist eine Fruchtabbildung auch gar nicht erlaubt.
Werden Zutaten in Wort, Bild oder grafischer Darstellung auf dem Etikett gut sichtbar angegeben, muss in der Bezeichnung des Lebensmittels oder in der Zutatenliste der Anteil der Zutat in Prozent angegeben werden.
In einigen Fällen können auch Zutaten abgebildet werden, die nicht im Lebensmittel vorhanden sind. Zum Beispiel, wenn das Bild das Endergebnis nach der Zubereitung gemäß Gebrauchsanweisung zeigt, oder wie das Lebensmittel verwenden werden könnte. In diesen Fällen, muss dann „Serviertipp“ oder „Serviervorschlag“ in der Nähe der Abbildung angegeben werden.
2. Bezeichnung der Zusatzstoffe
Die korrekte Angabe von Zusatzstoffen erweist sich oft als schwieriger Punkt. Oft werden die richtigen Namen von Zusatzstoffen oder Kategorien nicht verwendet oder die Kategorie nicht angegeben. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Zusatzstoff in der Zutatenliste anzugeben:
Die gesetzlich vorgeschriebenen Namen sind einzuhalten. Andere Namen dürfen nicht verwendet werden. Außerdem darf die Bezeichnung eines Zusatzstoffs nicht für eine andere Zutat als einen Zusatzstoff verwendet werden. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 listet die Namen und Nummern der Zusatzstoffe auf. Anhang VII, Teil C der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 listet die Funktionskategorien von Zusatzstoffen auf.
3. Adressdaten
Unsere Spezialisten sehen oft, dass die Adressangaben auf der Verpackung nicht vollständig sind. Beispielsweise werden nur ein Firmenname und eine Website aufgelistet.
Die Liste der Pflichtangaben (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Artikel 9) sieht vor, dass dies anzugeben ist: „Name oder Handelsname und Anschrift des Lebensmittelunternehmers gemäß Artikel 8 Absatz 1“.
Dies ist der Unternehmer, unter dessen Namen oder Handelsnamen das Lebensmittel in den Verkehr gebracht wird, oder, wenn der Lebensmittelunternehmer nicht in der Europäischen Union ansässig ist, der Importeur, der das Lebensmittel in die EU einführt.
In der Praxis bedeutet dies, dass die vollständige Anschrift (Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Geschäftssitz) des Betreibers angegeben werden muss. Anstelle eines Straßennamens kann auch ein Postfach verwendet werden. Die bloße Angabe einer Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Website reicht nicht aus. Diese können zusätzlich angegeben werden.
4. Einträge im selben Sichtfeld
Die Bezeichnung des Lebensmittels und Nettomenge sind in fast allen Fällen auf der Verpackung angegeben.Aber sie befinden sich nicht immer im selben Sichtfeld.Artikel 13 Absatz 5 der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 legt fest, welche Pflichtangaben im selben Sichtfeld erscheinen müssen:
Das Sichtfeld ist definiert als „alle Oberflächen einer Verpackung, die aus einem einzigen Blickwinkel gelesen werden können“. Bei einer rechteckigen Verpackung muss dies nicht unbedingt die gleiche Seite sein, aber auf einen Blick lesbar sein.
5. Bezeichnung des Lebensmittels
Der Name eines Lebensmittels ist oft deutlich auf der Vorderseite des Produkts angegeben. Dieser darf erfunden sein und muss nicht notwendigerweise das Lebensmittel benennen. Jedoch muss jedes verpackte Lebensmittel eine rechtliche, verkehrsübliche oder beschreibende Bezeichnung enthalten, um klarzustellen, um welche Art von Lebensmittel es sich handelt. Oftmals sehen wir, dass diese fehlt oder ist nicht ausreichend deutlich ist. Dieser Fehler führt oft auch zu Abmahnungen seitens der Behörden.
Für die meisten Lebensmittel wurde in der europäischen oder nationalen Gesetzgebung eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung festgelegt. Zum Beispiel: „Milchschokolade“. Diese Bezeichnung darf nicht für andere Produkte verwendet werden.
Wenn keine gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung existiert, sollte eine verkehrsübliche (Verkehrsbezeichnung) oder, falls es diese nicht gibt, eine beschreibende Bezeichnung angegeben werden. Im letzteren Fall sollte eine Bezeichnung gewählt werden, die von Verbrauchern ohne Erklärungsbedarf verstanden wird und deutlich von anderen Produkten, mit denen es verwechselt werden könnte, unterschieden werden kann. Eine beschreibende Bezeichnung ist beispielsweise: „Marinierte gebratene Hähnchenschenkel in Erdnusssoße, gefroren“.
In manchen Fällen muss neben der Bezeichnung des Lebensmittels eine zusätzliche Angabe gemacht werden. Diese sind in den Anhängen III und VI der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt. Beispielsweise bei Lebensmitteln mit einem oder mehreren Süßungsmitteln: „mit Süßungsmittel(n)“. Die Bezeichnung muss nicht unbedingt auf der Vorderseite der Verpackung angegeben werden, sie muss jedoch gut sichtbar und lesbar sein.
Steinobst spielt eine einzigartige Rolle im Obstsortiment. Pfirsiche, Nektarinen, Pflaumen und Kirschen bieten Verbrauchern ein einzigartiges Geschmackserlebnis. Steinobst von guter Qualität ist eine Herausforderung. Wie können Erzeuger, Lieferanten und Händler diese angehen?
Es gibt viele Pfirsich- und Nektarinensorten, aber alle haben eine sehr kurze Saison. Die Ernte der meisten Sorten erfolgt in der Regel in wenigen Wochen. Um Steinobst im gesamten europäischen Frühjahr und Sommer verkaufen zu können, muss ein Supermarkt in Nordeuropa auf eine lange Sortenpalette und unterschiedliche Anbaugebiete zurückgreifen. Außerdem gibt es Zeiten im Jahr, in denen kein Steinobst produziert werden kann. Steinobst ist damit die einzige Produktgruppe innerhalb des Fruchtsortiments, die nicht ganzjährig verkauft werden kann.
Eine zusätzliche Herausforderung besteht darin, dass es sowohl weiß- als auch gelbfleischige Nektarinen- und Pfirsichsorten gibt. Die klassischen Pfirsiche und Nektarinen sind gelbfleischig. Die neueren Sorten sind oft weißfleischig und weniger sauer. Das Geschmackserlebnis dieser weißfleischigen Sorten ist daher süßer. Einige der neuen weißfleischigen Sorten haben auch einzigartige Geschmacksvariationen.
Die Bereitstellung eines konsistenten Geschmacks ist daher eine Herausforderung, da die weiß- und gelbfleischigen Sorten parallel laufen. Um den Verbrauchern ein einheitlicheres Geschmackserlebnis zu bieten, führen einige Supermarktketten daher weiß- und gelbfleischige Sorten als separate Produktlinien.
Die größte Herausforderung für Händler und Lieferanten besteht jedoch darin, sicherzustellen, dass Pfirsiche und Nektarinen „ready to eat“ sind. Dies ist besonders in den Wintermonaten und in den ersten Wochen der europäischen Steinobstsaison eine Herausforderung. Aber auch während der Zeit, in der Pfirsiche und Nektarinen in Spanien und Italien in voller Produktion sind.
Pfirsiche und Nektarinen müssen vor der Ernte den richtigen Reifegrad haben und nach der Ernte weiter reifen. Dies ist ein heikler Prozess. Wird das Steinobst zu reif geerntet, ist die Haltbarkeit zu kurz und wird das Steinobst zu früh geerntet, reifen die Früchte nicht mehr nach. Manchmal kann Obst mit ein wenig zusätzlicher Hilfe gereift werden. Dies geschieht im kleinen Rahmen beispielsweise mit Steinobst aus Südafrika im Winter.
Eine gute Möglichkeit für Einzelhändler, Ihren Umsatz anzukurbeln, besteht darin, den Verbrauchern reife Früchte zum sofortigen Verzehr anzubieten. Besonders bei Steinobst ist es wichtig, auf die Qualität der Früchte zu achten.
Ihr Partner in der Welt der Frischeprodukte
Qualität und Verfügbarkeit von Obst und Gemüse unterliegen ständigen Schwankungen. Neben alltäglichen Tätigkeiten wie Obst- und Gemüsebesichtigung gibt es neue Herausforderungen. Denken Sie an die Reduzierung von Verpackungsmaterialien, die zunehmende Konzentration auf Geschmack, das Frischewissen neuer Mitarbeiter, die Verbesserung von Spezifikationen, die Optimierung saisonaler Übergänge und die Einführung neuer Anbautechniken.
Unser Team von Obst- und Gemüseexperten ist für Sie da. Mit unserem langjährigen Wissen und unserer Erfahrung wissen wir besser als jeder andere, wie Sie als Erzeuger, Importeur oder Supermarktkette einen Unterschied bei frischen Produkten machen können.
Das QS-Prüfzeichen informiert Verbraucher über die zertifizierte und durchgehende Qualitätssicherung bei der Lebensmittelproduktion. Das QS-System ist ein deutsches Qualitätssicherungssystem für frische Lebensmittel (Fleisch-, Obst- und Gemüseprodukte). Das Programm konzentriert sich auf die Prozesssicherung und Rückverfolgbarkeit in allen relevanten Phasen der Lebensmittelproduktion und -vermarktung: von der landwirtschaftlichen Produktion über die Verarbeitung bis hin zur Vermarktung im Laden (Farm to Shop). Nach Erhalt des Zertifikats darf das blaue QS-Prüfzeichen auf der Verpackung platziert werden.
Lesen Sie mehr auf der Website www.q-s.de.
Halal ist ein arabisches Wort und bedeutet sauber, es ist auch ein islamischer Begriff, der anzeigt, dass etwas gegessen oder getan werden darf. Die meisten Menschen kennen die Regel, dass Fleisch von legalen Tieren nach den Regeln von Halal geschlachtet werden muss, um es für Menschen des islamischen Glaubens geeignet zu machen. Halal gilt jedoch auch für andere Produkte und Dienstleistungen.
Fleisch, das nach islamischen Vorschriften rituell geschlachtet wurde, wird Halal genannt, was bedeutet, dass das Fleisch gut und sauber ist. Sowohl das Endprodukt als auch alle Vorarbeiten müssen diesen Anforderungen genügen. Dies ist mit einer begrenzten Anzahl von Tieren wie Hühnern, Rindern und Schafen erlaubt. Beim Ritual werden Umwelt- und Tierschutzanforderungen berücksichtigt. Fleisch von Tieren, die nach islamischen Vorschriften geschlachtet wurden, kann mit einem Halal-Gütesiegel versehen werden.
Pflanzliche Produkte und Produkte aus dem Meer (z. B. Fisch) sind Halal-geeignet. Diese dürfen jedoch nicht mit Haram (unreinen / nicht zugelassenen) Produkten in Berührung kommen und enthalten auch keine Inhaltsstoffe. Haram-Produkte umfassen Produkte von unreinen Tieren wie Schweinegelatine, Blut und Alkohol. Es ist wichtig, dass der Prozess eines Halal-Produkts nicht mit dem eines Haram-Produkts in Berührung kommt.
Halal hat kein offizielles (internationales) Qualitätszeichen und es gibt keine unabhängige Kontrolle. An der Kontrolle von Halal-Produkten und deren Prozessen sind verschiedene Organisationen beteiligt. Jede Organisation hat einen Halal-Standard aufgestellt, den das System des Erzeugers erfüllen muss und der von der Halal-Kontrollorganisation geprüft wird.
Auditoren und Inspektoren prüfen Schlachthöfe, Fleischverarbeiter und Hersteller von Halal-Produkten, ob sie das Qualitätszeichen einhalten. Die Gütezeichen garantieren alle die Halal-Qualität eines Produktes. So sind verschiedene Gütesiegel mit jeweils eigenem Logo im Umlauf.
Marine Stewardship Council, abgekürzt MSC, ist eine unabhängige, internationale Organisation, die sich für eine nachhaltige Fischerei einsetzt, um die Versorgung der Meere mit Fisch langfristig sicherzustellen. Die Organisation möchte auch das Lebensumfeld der Fische gesund halten. Auf diese Weise versucht MSC, die Generationen nach uns mit Fisch zu versorgen. Um für das MSC-Siegel in Frage zu kommen, müssen Angler und Fischereiunternehmen die folgenden Grundsätze einhalten:
Alle zertifizierten Organisationen müssen über ein System verfügen, um sicherzustellen, dass Angaben zu zertifizierten Produktarten, Fanggebieten oder Herkunft korrekt sind. Das bedeutet, dass die Herkunfts-, Fanggebiets- oder Artenkennzeichnung an die einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes oder der Länder angepasst werden muss, in denen das Produkt gehandelt wird.
Das Qualitätszeichen wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen an Produkte aus nachhaltiger und verantwortungsvoller Fischerei vergeben. Die Verbraucher können sicher sein, dass der Fisch aus einer Fischerei stammt, die umweltschonend arbeitet und die Fischbestände für die Zukunft intakt lässt. In Deutschland sind Lachs, Thunfisch und Garnelen mit einem MSC-Gütesiegel erhältlich.
Weitere Informationen: www.msc.org.
Wie muss das Lebensmittelprodukt gekenzeichnet sein? Entspricht die Deklaration den aktuellen Gesetzen und Vorschriften? Unsere Spezialisten unterstützen gerne bei allen Fragen zur gesetzlichen Kennzeichnung und führen für Sie eine Deklarationsprüfung auf der Grundlage der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, EU-Verordnung Nr. 1169/2011) zusammen mit den dafür notwendigen Laboranalysen durch.
Eine fehlerhafte oder unzureichende Kennzeichnung eines Lebensmittel liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor:
Sollte das Lebensmittel trotz nicht korrekter oder unzureichender Kennzeichung in der Verkehr gebracht worden sein, sind – je nach Schwere des Verstosses – Rückrufe und damit hohe finanzielle Risken möglich. Regelmäßige Prüfungen, wie auch Sanktionen, erfolgen seitens der Behörden. Um diese Risiken zu vermeiden, lassen Sie Ihre Produkte durch unsere Labore auf Verzehrs- und Verkehrsfähigkeit untersuchen und die Kennzeichnung Ihrer Neuverpackungen oder Änderungen rechtzeitig vor Einführung durch unsere Spezialisten prüfen. Hier erfahren Sie auch, wie Sie häufige Fehler bei der Kennzeichnung vermeiden können. Lesen Sie hier den Artikel.
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Verbraucher lesen das Lebensmitteletikett immer kritischer und möchten gut informiert sein, damit Sie überlegte Entscheidungen zu Ihrer Ernährung treffen können. Mit den richtigen Informationen auf dem Etikett erhöhen Sie daher das Vertrauen der Verbraucher in Ihr Produkt. Die Deklaration von Lebensmitteln muss den Mindestanforderungen der europäischen Lebensmittel-Informationsverordung (LMIV) entsprechen.
Die Lebensmittel-Informationsverordnung regelt EU-weit die Mindestinformationen, die auf der Verpackung eines Produktes für Verbraucher stehen müssen. Einige Regelungen können von den einzelnen Ländern auch spezifiziert oder ergänzt werden. In Deutschland ist nationale Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) die entsprechende Ergänzung. Produktspezifische Verordnungen regeln zudem weitere Details in Bezug auf die Kennzeichnung. Wir unterstützen Sie dabei Ihr Produkt gesetzeskonform zu kennzeichnen. Die wichtigsten verpflichtenden Kennzeichungsanforderungen der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) sind unter anderem folgende:
Falls Sie Lebensmittel für Länder außerhalb Deutschlands herstellen, haben Sie zusätzlich zu der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 gelegentlich mit zusätzlichen nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Landes zu tun. Sprechen sie uns an, und wir prüfen, wie wir Sie dabei unterstützen können, Ihr Produkt gemäß den nationalen Anforderungen zu kennzeichnen. Erfahren Sie mehr.
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Door bundeling van alle expertises helpt Normec Foodcare met allerhande vraagstukken en oplossingen op het gebied van procesbeheersing, kwaliteit en voedselveiligheid, laboratoriumonderzoek, smaaktesten, QA-automatisering, flexibele inzet van kwaliteitsmanagers en keurmeesters, opleidingen en trainingen, risicomanagement en etiketcontrole.
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