Als Obst- und Gemüseunternehmen müssen Sie alle Arten von EU-Rechtsvorschriften im Bereich Pestizide einhalten. Es ist wichtig zu wissen, welche Pestizide Sie verwenden oder nicht verwenden dürfen und in welcher Konzentration diese noch im Endprodukt enthalten sein dürfen. Dazu müssen Sie die richtigen Rückstandsanalysen durchführen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Alle importierten Produkte müssen der EU-Gesetzgebung entsprechen. Deshalb müssen Sie als Qualitätsmanager eines Obst- und Gemüsehandelsunternehmens Pflanzenschutzmittelrückstände in die Gefahreninventur und Risikoanalyse einbeziehen. Sie müssen aber auch Kontrollmaßnahmen erarbeiten und deren Umsetzung veranlassen, protokollieren und überprüfen lassen. Dazu gehören auch die Entnahme von Proben und die Durchführung von Rückstandsanalysen.
Letztendlich können Sie dann anhand der EU-Gesetzgebung und der spezifischen Standards aus dem Handel entscheiden, ob und in welche Länder Sie das Produkt rechtlich verkaufen dürfen.
Zur Einhaltung der EU-Gesetzgebung können wir Sie in verschiedenen Angelegenheiten unterstützen: