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Nutzwasseruntersuchung

Nutzwasser in Kühlanlagen: Gefahr Legionellen

Betriebe, die in ihrer Produktion Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider betreiben, sind verpflichtet das darin durchgeleitete Nutzwasser regelmäßig mikrobiologisch auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Legionellen sind Umweltkeime, die in geringer Zahl Bestandteil des Grundwassers sind.  Jedoch können sie sich in künstlichen Wasserkreisläufen, insbesondere in Rohrablagerungen bei geeigneten Temperaturbedingungen vermehren. Durch das Verdunsten oder Vernebeln von kontamierten Wasser können sie sich verbreiten, und durch Einatmen Menschen infizieren.

Pflicht zur Nutzwasseruntersuchung

Um Kontaminationen rechtzeitig zu erkennen und damit Infektionen bei Menschen zu vermeiden, verpflichen Behörden Unternehmen dazu (gemäß §3 Absatz 8 42. BlmSchV) regelmäßig eine Nutzwasseruntersuchung durchzuführen.

Probenahmen und die mikrobiologischen Untersuchungen (gemäß §3 Absatz 8 42. BlmSchV) des Nutzwassers erfolgen durch unsere akkreditierten Labore und in genormten Verfahren.

 

Nutzwasseruntersuchung in Kürze

  • Mikrobiologische Untersuchungen von Nutzwasser erfolgen genormt:
  • Bestimmung Legionellen nach DIN EN ISO 11731
  • Bestimmung Koloniezahl bei 22°C und 36 °C nach DIN EN ISO 6222
  • Probennahme von Nutzwasser darf nur von geschultem Personal nach  Norm ISO 19548 durchgeführt werden
  • Bitte kontaktieren Sie uns für eine Terminabsprache zur Probenahme

Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Probenahme von Nutzwasser

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Kontaktieren Sie unsere Sales ManagerinAnne Dammann

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Akkreditiertes Labor

Alle mikrobiologischen Analysen müssen zuverlässig durchgeführt werden. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmen auf akkreditierte Labore zurückgreifen müssen. Unsere Labore sind nach ISO 17025 und für die Probenahme von Nutzwasser nach § 3 Absatz 8 42. BImSchV akkreditiert.

Unsere Akkreditierungen können Sie hier einsehen.

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