Zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit für Verbraucher müssen Sie als Lebensmittelunternehmen kontinuierlich mikrobiologische Analysen der hergestellten Produkte durchführen.
Die mikrobiologische Forschung an Lebensmitteln ist daher gesetzlich vorgeschrieben. Das Lebensmittelgesetz EU 178/2002 verpflichtet jedes Lebensmittelunternehmen, nur sichere Lebensmittel auf den Markt zu bringen, da diese die Verbraucher nicht gefährden dürfen.
In der Gesetzgebung sind auch verschiedene mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel festgelegt. Auf dieser Grundlage können Sie als Lebensmittelunternehmen ermitteln, welche Mikroorganismen für Ihre Produkte relevant sind. Und welche Sie daher untersuchen müssen. Auch können Sie mit den Kriterien bestimmen, welche Normen/Grenzwerte zutreffen. Diese werden verwendet, um zu bewerten, ob das gefundene Ergebnis den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und für den Verbraucher sicher ist.
Um herauszufinden, ob Ihr Lebensmittel die gewünschten Kriterien erfüllt, suchen wir nach verschiedenen Arten von Mikroorganismen. In unserem Labor züchten wir die Mikroorganismen in Petrischalen. Nach durchschnittlich 3 bis 5 Tagen geben wir dann eine Erklärung ab über:
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der Mikroorganismen, für die wir eine mikrobiologische Analyse durchführen können.
Allgemeine Parameter | Pathogene | Wasserprüfung |
---|---|---|
(An)aerobe Keimzahl | Listeria monocytogenes | E. coli |
Enterobacteriaceae | Listeria spp | Coliforme Keime |
Koagulase positive Staphylokokken | Salmonella spp | Gesamtkeimzahl bei 22˚C / 36˚C |
Coliforme Keime | E. coli & STEC | Enterokokken |
Streptokokken | Bacillus cereus | Pseudomonaden |
Hefen & Schimmelpilze | Campylobacter | Legionellen |
Milchsäurebakterien | Clostridium perfringens | |
Sulfitreduzierende Clostridien | ||
ESBI | ||
MRSA |