Wenn Sie Lebensmittel für den Export herstellen, haben Sie außer der europaweiten Lebensmittelkennzeichungsverordnung (LMIV – EU Nr. 1169/2011) manchmal mit zusätzlichen nationalen Rechtsvorschriften des betreffenden Landes zu tun. Wir können für Sie prüfen, ob Ihre Produktdeklaration dieser Gesetzgebung entspricht und ob zusätzliche Informationen erforderlich sind.
Entspricht die Deklaration des Produktes nicht den nationalen Anforderungen kann die Einfuhr verweigert werden. Die damit verbundenen finanziellen Risken können Sie durch rechtzeitige Prüfung der Kennzeichung Ihrer Exportwaren oder Verpackungsänderungen vermeiden.
Nach unserer Analyse erhalten Sie einen Bericht mit etwaigen Abweichungen und Ratschlägen zur Nachbesserung.