Clean Labeling („Sauberer Etiketten/ „Saubere Kennzeichnung“) spielt sowohl in der Produktentwicklung als auch in der Lebensmittelkennzeichnung und -vermarktung eine immer wichtigere Rolle. Im weitesten Sinne basiert das „Clean Labelling“ auf das Bewerben des „Nichtvorhandenseins“ einer/ mehrerer Zutaten. Aber worauf sollten Sie als Lebensmittelhersteller achten, wenn das Thema “Clean Label” bei Ihrer Produktentwicklung in Angriff nehmen wollen.
Es gibt keine eindeutige Definition des „Clean Label“. Der Begriff wird oft als Überbegriff in Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Lebensmitteln verwendet. Clean Labelling entspricht dem Verbraucherbedürfnis nach mehr Transparenz bei Lebensmitteln. Sie wünschen gar nicht oder wenig verarbeitete Produkte und Lebensmittel mit natürlichen, erkennbaren Inhaltsstoffen ohne (zu viele) Zusatzstoffe.
Somit kann ein „Clean Label“ mehrere Themen betreffen:
Um sicherzustellen, dass Produkte ein „sauberes Etikett“ erhält, verwenden Hersteller häufig Alternativen zu Zusatzstoffen. Diese Inhaltsstoffe haben die gleiche technologische Funktion wie der Zusatzstoff, sind aber nicht mit einer E-Nummer aufgeführt. Allerdings fallen auch diese Arten von Zutaten unter das Zusatzstoffgesetz.
Zum Beispiel ein Pflanzenextrakt mit der gleichen Funktion wie Nitrit oder Nitrat. Tatsächlich wird eine ungereinigte Form von Nitrat und Nitrit hinzugefügt. Dies ist nicht zulässig, da es nicht den Spezifikationen und Reinheitsanforderungen der Verordnung (EU) Nr. 231/2012. Wenn der Extrakt zu einem technologischen Zweck hinzugefügt wird, z. B. als Konservierungsmittel, gilt er als Zusatzstoff. Die Verwendung muss dem Zusatzstoffgesetz entsprechen.
Es kann von der Anwendung abhängen, ob ein Zusatzstoff unter das Zusatzstoffgesetz fällt oder nicht. Das Hauptaugenmerk liegt dann auf der Funktion des Inhaltsstoffs und darauf, ob er als Ersatz für einen Zusatzstoff hinzugefügt wurde.
Neben den Inhaltsstoffen des Produkts spielen auch die Werbeaussagen auf der Verpackung eine große Rolle beim „Clean Labelling“. Häufig werden Angaben wie „natürlich“ und „frei von …“ verwendet. Nährwertangaben müssen der Verordnung (EU) Nr. 1924/2006 entsprechen. Darin werden Bedingungen festgelegt, die erfüllt sein müssen, um beispielsweise die Angabe „ohne Zuckerzusatz“ verwenden zu können. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Grundsätze aus der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Beispielsweise dürfen Lebensmittelinformationen nicht irreführend sein, unter anderem im Hinblick auf Art, Eigenschaften oder Zusammensetzung.
Sie sollten auch nicht irreführen, indem Sie suggerieren, dass das Lebensmittel besondere Eigenschaften hat, wenn alle ähnlichen Lebensmittel dieselben Eigenschaften haben, insbesondere indem Sie das Fehlen oder Vorhandensein bestimmter Zutaten und/oder Nährstoffe betonen. Daher ist es gerade bei der Kennzeichnung und Vermarktung eines „Clean Label“-Produkts wichtig zu prüfen, mit welchen Rechtsvorschriften Sie es zu tun haben und ob die Anforderungen erfüllt werden.
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